In Übereinstimmung mit unserer Konzernrichtlinie für ethisches Verhalten werden wir Systeme einführen, die unsere Pflicht zur Vertraulichkeit und zum Schutz der Privatsphäre in unseren Geschäftsbeziehungen unterstützen.

Die Kanzlei schützt die Privatsphäre von Einzelpersonen (unseren Mitarbeitern und Dritten) beim Umgang mit personenbezogenen Daten und sorgt dafür, dass die Kanzlei, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, die einschlägigen Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre einhält, indem sie sich an die folgenden Grundsätze hält:

  • Transparenz bei der Erfassung, Verwendung und Offenlegung von personenbezogenen Daten;
  • Sammlung und Verwendung personenbezogener Daten auf faire und rechtmäßige Weise;
  • Erhebung nur der erforderlichen personenbezogenen Daten und Aufbewahrung dieser Daten nur so lange wie nötig;
  • Persönliche Daten korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten;
  • Respektierung der durch Datenschutzgesetze gewährten Rechte von Einzelpersonen;
  • Sichere Aufbewahrung personenbezogener Daten.

Umsetzung

Wir verpflichten uns, mit allen geltenden Datenschutzgesetzen der Länder, in denen wir tätig sind, Schritt zu halten.

Es werden angemessene Schulungen und Unterstützung angeboten, um sicherzustellen, dass sich alle Mitarbeiter der in dieser Erklärung dargelegten Verpflichtungen bewusst sind und die Datenschutzverfahren des Unternehmens beim Umgang mit personenbezogenen Daten anderer befolgen.

Es gibt einschlägige Sicherheitsverfahren und Leitlinien für die Mitarbeiter, in denen ihre Datenschutz- und Sicherheitspflichten erläutert werden.

Wenn wir personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, tun wir dies nur, wenn es notwendig ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und holen die Zusicherung ein, dass der Dritte über angemessene Sicherheitsverfahren zum Schutz dieser Daten verfügt.

Es gibt klare Verfahren für Einzelpersonen, die Bedenken über die Art und Weise, wie die Firma ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, äußern möchten, und für die Behebung solcher Bedenken.

Unsere Datenschutzhinweise sind klar und zugänglich und geben ausreichend Auskunft darüber, wie wir personenbezogene Daten verwenden und weitergeben und wo personenbezogene Daten aktualisiert oder korrigiert werden können.

Personenbezogene Daten, die für ihren ursprünglichen Geschäftszweck nicht mehr benötigt werden, werden gemäß unseren Aufbewahrungs- und Vernichtungsverfahren gelöscht/vernichtet, es sei denn, wir sind gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Personenbezogene Daten werden nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an andere Unternehmen der Gruppe außerhalb der Gerichtsbarkeit übermittelt.

Unternehmensführung

Diese Erklärung wird im Namen des Konzernvorstands im Einklang mit den von ihm festgelegten Grundsätzen abgegeben und wird in allen Arup-Betrieben durch Regeln, Verfahren und Leitlinien umgesetzt.

Sie wird jährlich oder gegebenenfalls in kürzeren Abständen überprüft und genehmigt.

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Erklärung zum Datenschutz